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58 Jahre Kreisverband Augsburg


Der Kreisverband Augsburg ist der älteste im Bezirk Schwaben. Das erste Dokument in den Unterlagen der Europa-Union Augsburg stammt bereits vom 20.10.1947, ein Schreiben der Militärregierung für Bayern “Vorläufige Genehmigung der politischen Betätigung innerhalb des Stadt- und Landkreises Augsburg“ an Herrn Johann Naumann, Vorsitzender der Europa-Union, Stadt- und Landkreis Augsburg. Als eigentliche Geburt sieht man aber die Gründungsversammlung vom 22.1.1948 an, in der sich der Europa-Bund und die Europa-Union zur Europa-Union Augsburg zusammenschlossen. . Zu den Gründungsmitgliedern gehörten beispielsweise die Stadträtin Luise Stein-Baur, der Bundestagsabgeordnete Valentin Baur und die Publizisten Curt Frenzel und Johann Wilhelm Naumann. Die ersten Vorsitzenden waren Günter Pohl, Günter Symnick, Valentin Baur und der Stadtrat und Rektor Hermann Gramatte.  Höhepunkt in dieser Ära war der 9. Bundeskongress der Europa-Union Deutschland vom 9.- 11. Nov. 1956, ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte des Verbandes, der vom Ungarnaufstand überschattet war. Bis zum Jahr 1961 war Hermann Gramatte im Amt, ihm folgten bis 1963 Dr. Eugen Vetter und bis zu seinem Tod 1969 Matthias Echtler. Wilhelm Brenner übernahm die Nachfolge bis 1980. In diese Zeit fiel der Beschluß der Pariser Gipfelkonferenz 1972, die Gemeinschaft bis 1980 zu einer Europäischen Union auszubauen. 1974/75 lief eine Unterschriftenaktion für eine Direktwahl des Europäischen Parlamentes, die 1976 beschlossen und 1979 erstmals durchgeführt wurde. Dazu rief die Europa-Union in Augsburg ein Komitee ins Leben, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erzielen. Unter dem Präsidium von Regierungspräsident Frank Sieder wirkten Oberbürgermeister Hans Breuer und Landrat Dr. Xaver Frey sowie Vertreter von 37 Körperschaften, Parteien und Verbänden zusammen. Im Mai 1979 veranstaltete die Europa-Union Augsburg zusammen mit dem Komitee und der Stadt eine Europäische Woche mit einer Vielzahl von Veranstaltungen, wie Volkstänze und Volkslieder aus Europa, Konzerte, Filme, Ausstellungen, Seminare und Gottesdienste, die die Vielfalt und Verschiedenheit europäischer Kultur sichtbar machten. Die Organisation für das Komitee und die Wochen lag in den Händen von Dr. Horst Denzer, seit 1978 Geschäftsführer und ab 1980 auch Vorsitzender. Er trieb die Arbeit mit vielen neuen Veranstaltungen voran. Stammtische förderten den Kontakt unter den Mitgliedern, Europa-Parlamentarier wurden zu Diskussionen geladen und Seminare abgehalten. Er war auch maßgeblich an der Gründung von Kreisverbänden in Schwaben und des Bezirksverbandes Schwaben 1983 mit dem Vorsitzenden, Bezirkstagspräsident Dr. Georg Simnacher,  bis 1993 beteiligt. In diese Zeit fällt auch die Organisation der Landestage der Europa-Union Bayern im Oktober 1985, zu Augsburgs 2000 -Jahre - Jubiläum, mit Bundespräsident a.D. Walter Scheel als Gast.

1986 gab Dr. Denzer wegen beruflicher Überlastung sein Amt an Johann Neusiedl ab, der den Vorsitz bis 1994 innehatte. In diese Zeit fällt das 40-jährige Jubiläum, das im September 1988 im Sitzungssaal des Landratsamtes begangen wurde, mit Georg Kahn-Ackermann als Festredner. Ab 1994 leitete Helmut Spieth, Verkehrsplaner i.R. die Geschicke des Vereins mit dem 50 – jährigen Jubiläum 1998 und der Herausgabe einer Festschrift über die Geschichte des Verbandes als Höhepunkte seiner Tätigkeit.

Am 2. April 2000 wurde Klaus Hopp, Geschäftsführer seit 1986, sein Nachfolger. Er führte die bisherigen Veranstaltungen weiter. Der Stammtisch wurde mit dem Europastammtisch der Stadt zusammengelegt. Zusammen mit dem Bukowina-Institut wurden vom Mai 2000 bis Herbst 2002 alle 13 Beitrittskandidaten in Tagesseminaren vorgestellt. Der Verband ist in den letzten Jahren altersbedingt auf ca. 65 Mitglieder geschrumpft, doch besteht Hoffnung auf Neuzugänge aus der Jugend. Einer der Höhepunkte war die Verleihung der Ehrenfahne des Europarates an die Stadt Augsburg am 9.11.2002, was auch durch die Aktivitäten der Europa-Union mit beeinflusst worden war. Im Jahr 2003 galt das Augenmerk der Bewerbung Augsburgs, Europäische Kulturhauptstadt 2010 zu werden, die leider gescheitet ist.

Die nächsten Themen sind die Jubiläen 50 Jahre Städtepartnerschaft mit Inverness im August 2006 , 40 Jahre mit Bourges 2007 und das 60-jährige Bestehen im Jahr 2008. Seit 2005 führt der Kreisverband die Reihe "Beitrittsländer zur EU" zusammen mit dem Bukowina-Institut durch, in der alle Beitrittskandidaten mit Vertretern der Konsulate diskutiert wurden.


Die Gliederung der Europa-Union

Die Struktur der Europa-Union hat sich der politischen Struktur in Deutschland angepasst.

Vom Kreisverband in Landkreisen oder Großstädten, über den Bezirksverband und Landesverband zum Bundesverband, der wiederum Mitglied der europäischen Bewegung ist.

So ist der Kreisverband Augsburg einer von den 12 schwäbischen, die den Bezirksverband Schwaben bilden. Dieser wurde 1983 in Schwabmünchen gegründet und die ersten zehn Jahre von Bezirkstagspräsident Dr. Georg Simnacher geleitet. Von 1993 bis 2003 standt ihm der Lauinger Bürgermeister Georg Barfuß vor.

Seit 2003 ist Dr Gerhard Böck der Vorsitzende. Die Geschäftsführer waren Dr. Denzer bis 1989 und Klaus Hopp bis 1997. Seine Aufgabe ist es, die Arbeit der Kreisverbände zu koordinieren und bei Bedarf anzustoßen.

Die Anschriften: Dr. Gerhard Böck, Joseph-Haas-Str. 21, 89335 Ichenhausen, E-mail: gboeck@io-web.de

Geschäftsführer: Christian Reppe, Grenzhofstr. 37, 87700 Memmingen, T. 08331-2727, Fax 08331-9251610, E-mail: christian.reppe@gmx.de .

Der Landesverband Bayern besteht ebenfalls 50 Jahre. Er besteht aus den sieben Bezirksverbänden. Vorsitzender ist MdEP Markus Ferber.

Mit dem hauptamtlichen Geschäftsführer Karlheinz Siefert unterstützt er die Organisation der Kreisverbände, setzt mit den Landesversammlungen in den europäische Signale und spricht als größter Verband auch im Bund ein gewichtiges Wort mit.

Anschrift: Landesverband Bayern der Europa-Union, Oberanger 32, 80331 München, T 089-2603475, Fax -2603750.

Der Bundesverband hat seit dem 19.10.97 einen neuen Präsidenten. Als Nachfolger von Dr. Egon A. Klepsch wurde Prof. Dr. Hans-Gert Pöttering, MdEP, gewählt. Als Vizepräsidenten bestätigt wurden Prof.Dr. Otto Bardong, Staatsminister Reinhold Bocklet, MdL und Hans Peters, Ex MdEP. Die Anschrift: Europa-Union Deutschland, Europa-Zentrum, Bachstr. 32, 53115 Bonn, Postfach 1529, 53005 Bonn, T. 0228-7290030, F.693222.

Unter der gleichen Postanschrift ist auch der Europa-Union-Verlag zu erreichen, der die Europäische Zeitung und eine Fülle von Publikationen zu europäischen Themen anbietet.

 

 

SATZUNG DER EUROPA-UNION KREISVERBAND AUGSBURG E.V.
 vom 27.3.95

 

§1 PROGRAMM UND ZIEL

(1)   Der Kreisverband Augsburg der Europa-Union - im folgenden Kreis­verband genannt - tritt als ordentliches Mitglied der Europa-Union Deutschland (Hauptverband) und des Landesverbandes Bayern der Europa-­Union für die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa auf föderativer und demokratisch-rechtsstaatlicher Grundlage ein.

(2)   Die Europa-Union bekennt sich zum "Hertensteiner Programm" vom September 1946 (Anlage) und arbeitet im Rahmen der Union Europäischer Föderalisten und der Europäischen Bewegung mit anderen Verbänden zusammen, die eine föderative und demokratisch-rechtsstaatliche Ver­einigung der europäischen Völker erstreben.

(3)   Die Europa-Union ist eine überparteiliche und überkonfessionelle politische Organisation. Unter voller Wahrung ihrer geistigen, politischen und organisatorischen Unabhängigkeit ist die Europa-Union bestrebt, die öffentliche Meinung, die politischen Parteien, die Parlamente und die Regierungen für die föderative und demokratisch­rechtsstaatliche Vereinigung der europäischen Völker zu gewinnen.

(4)   Die Europa-Union setzt sich zum Ziel, den europäischen Gedanken, die internationale Gesinnung, die Toleranz, die Kultur und die Völker­verständigung zu fördern.

 

§2 RECHTSFORM-SITZ-GESCHÄFTSJAHR

(1)   Der Verein führt den Namen "Europa-Union, Kreisverband Augsburg e.V."
(2)   Sitz des Vereins ist Augsburg. Der Verein betätigt sich im Gebiet der Stadt Augsburg und des

       Landkreises Augsburg.

(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§3 GEMEINNÜTZIGKEIT

(1)   Der Kreisverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein-

       nützige Zwecke im Sinne des 2. Teils, 3.Abschnitt der Abgaben­ordnung 1977.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke

       verwendet werden. Jede auf wirtschaftlichen Gewinn zielende Tätigkeit ist ausgeschlossen. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(3)   Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Europa-Union fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(4)   Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Kreisverbandes nicht mehr als ihre etwaig einbezahlten Kapitalsanteile und den gemeinen Wert ­ihrer etwa geleisteten Sacheinlagen zurück.

(5)   Bei Auflösung des Kreisverbandes fällt dessen Vermögen, soweit es etwaige Kapitalanteile oder den gemeinen Wert etwaiger Sacheinlagen der Mitglieder übersteigt, an die Europa-Union Landesverband Bayern e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

§4 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT

(1)   Die Mitgliedschaft im Kreisverband kann erworben werden

       a)  von natürlichen Personen (natürliche Mitglieder)

b)  von Personenvereinigungen sowie juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts
    (korporative Mitglieder),

mit Wohnsitz oder Sitz im Betätigungsgebiet des Kreisverbandes oder in einem benachbarten Landkreis, in welchem kein Kreisverband der Europa-Union besteht.

(2)   Die Mitgliedschaft im Kreisverband wird dadurch erworben, dass der Kreisverband mit

       Zustimmung  des geschäftsführenden Landesvorstandes den Aufnahmeantrag annimmt.
 

-2-

§5 ENDE DER MITGLIEDSCHAFT

 

(1)  Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Wegzug aus dem Betätigungs­gebiet des Kreisverbandes,
Ausschluss, Tod oder Auflösung des Vereins.

(2)  Der Austritt ist nur zum Jahresende möglich und muss bis spätestens 30. September unter Rückgabe der Mitgliedskarte dem Kreisverband schriftlich mitgeteilt werden.

(3)   Bei Verlegung des Wohnsitzes oder Sitzes eines Mitglieds aus dem Betätigungsgebiet des Kreisverbandes wird die Mitgliedschaft beim Kreisverband beendet und gemäß Satzung des Landesverbandes fortgesetzt.

(4) Der Ausschluss eines Mitglieds ist zulässig, wenn es gegen die Satzung des Hauptverbandes, des

Landesverbandes oder des Kreis­verbandes verstößt oder Programm und Ziel der Europa-Union gröblich gefährdet oder durch sein Verhalten das öffentliche Ansehen der Europa-Union schädigt oder trotz Zahlungsaufforderung und Mahnung mit seinem Beitrag in Rückstand von mehr als einem Jahr bleibt.

(5)   Den Ausschluss beschließt der Kreisvorstand mit Zweidrittelmehrheit. Der Beschluss bedarf der Zustimmung des geschäftsführenden Landes­vorstandes.

(6)   Vor der Entscheidung über den Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschließungsbeschluss ist dem betroffenen Mitglied unter Darlegung der Gründe und Nachweis der Zustimmung des geschäftsführenden Landesvorstandes durch einge­schriebenen Brief oder durch öffentliche Zustellung mitzuteilen. Der Ausschluss wird mit dem Zugang dieser Mitteilung wirksam.

(7)   Das betroffene Mitglied kann binnen einer Frist von einem Monat gegen den Ausschließungsbeschluss Berufung beim Landesschiedsausschuss ein­legen.

 

§6 ORGANE

Die Organe des Kreisverbandes sind

a)  die Kreisversammlung

b)  der Kreisvorstand

 

§7   KREISVERSAMMLUNG .

(1)   Die Kreisversammlung ist das Beschluss- und Kontrollorgan des Kreis­verbandes und bestimmt die Richtlinien seiner Arbeit. Sie nimmt den Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes, den Bericht des Schatzmeisters und den Kassenprüfungsbericht entgegen und beschließt über die Entlastung des Kreisvorstandes.

(2)   In der Kreisversammlung treten die natürlichen und die korporativen Mitglieder zusammen. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

(3)   Die Kreisversammlung wählt

a)  den Kreisvorstand,

b)  die Delegierten für die Landesversammlung und die Bezirksversamm­lung des Bezirksverbandes Schwaben und

c) zwei Rechnungsprüfer.

(4)   Die Kreisversammlung wird vom Kreisvorsitzenden mindestens einmal im Kalenderjahr einberufen. Sie ist ferner einzuberufen, wenn dies von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe beim Kreisvorsitzenden beantragt wird.

(5)   Die Kreisversammlung bestimmt einen Protokollführer, der über ihre Beschlüsse eine Niederschrift führt. Die Niederschrift ist vom Kreis­vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen.

§8   KREISVORSTAND

(1)   Der Kreisvorstand leitet die Arbeit des Kreisverbandes. Er ist für die Durchführung der  Beschlüsse der  Kreisversammlung zuständig und verantwortlich.

(2)   Der Kreisvorstand besteht aus

a) dem Kreisvorsitzenden,

b) mindestens einem stellvertretenden Kreisvorsitzenden,

c)  dem Schatzmeister

d) den gewählten Beisitzern.

e) dem Kreisvorsitzenden der Jungen Europäer


-3-

 

(3)   Die gewählten Vorstandsmitglieder können bis zu zwei weitere Mit­glieder in den Vorstand kooptieren.

(4)   Der Kreisvorstand kann einen Kreisgeschäftsführer bestellen. Dieser gehört mit vollen Rechten dem Vorstand an, solange er ehrenamtlich tätig und Mitglied der Europa-Union ist.

(5)   Der Kreisvorsitzende und dessen Stellvertreter bilden den Vorstand im Sinne des BGB. Jeder von ihnen vertritt den Kreisverband alleine gerichtlich und außergerichtlich.

 

§9      VERSAMMLUNGEN - ABSTIMMUNGEN -  WAHLEN

(1)     Versammlungen sind, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist, schriftlich mit einer Frist von mindestens einer Woche einzuberufen. Bei Versammlungen, die Satzungsänderungen oder Wahlen zum Gegenstand haben, beträgt die Frist mindestens zwei Wochen. Maßgebend für den Fristbeginn ist das Datum des Poststempels. Der Einladung ist der Entwurf der Tagesordnung und etwa vorliegende schriftliche Anträge beizufügen.

(2)     Eine Versammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen worden ist.

(3)     Stimmberechtigt ist jedes Mitglied, das seine Beitragspflicht erfüllt hat.

(4)     Sämtliche Wahlen gelten für die Dauer von 2 Jahren. Ersatz- und Neuwahlen sind zulässig.

-3-

(5)     Wählbar ist jedes natürliche Mitglied. das mindestens 6 Monate der Europa-Union angehört. Ausnahmen bedürfen eines Beschlusses des Kreisvorstandes mit Zweidrittelmehrheit.

 

§10    MITGLIEDSBEITRAG, SPENDEN

(1)     Der jährliche Mindestbeitrag der natürlichen Mitglieder setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag. der von der Landesversammlung festge­setzt wird. und dem an den Hauptverband abzuführenden Beitragsanteil. Die Kreisversammlung kann einen höheren Mitgliedsbeitrag festsetzen.

(2)     Die Höhe der Mitgliedsbeiträge der korporativen Mitglieder wird von Fall zu Fall mit dem Mitglied vereinbart.

(3)     Die Mitgliedsbeiträge der korporativen Mitglieder werden wie die der natürlichen Mitglieder aufgeteilt. Die Mitgliedsbeiträge der Gebiets­körperschaften stehen. soweit der Mindestbeitrag überschritten wird. je zur Hälfte dem Kreisverband und dem Landesverband zu.

(4)     Der Kreisvorstand kann mit Zustimmung des geschäftsführenden Landes­vorstandes den Mitgliedsbeitrag in begründeten Fällen bis auf die Hälfte ermäßigen. Die abzuführenden Beitragsanteile ermäßigen sich entsprechend.

(5)     Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden bereits geleistete Beiträge nicht zurückerstattet.

(6)     Spenden von Gebietskörperschaften werden wie Mitgliedsbeiträge be­handelt. soweit sie nicht zweckgebunden gegeben werden. Im Übrigen verbleiben Spenden beim Kreisverband. soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

§11      SATZUNGSANDERUNGEN,

(1)     Satzungsänderungen können nur durch die Kreisversammlung mit min­destens Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder vorgenommen werden.

(2)     Über die Auflösung des Kreisverbandes entscheidet die Kreisver­sammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mit­glieder.

 

S12   SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1)     Die Bestimmungen der Hauptsatzung der Europa-Union Deutschland e.V. Bonn. und der Satzung der Europa-Union Landesverband Bayern e.V. München werden vom Kreisverband anerkannt.

(2)     Mitglieder mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb des Betätigungsgebietes des Kreisverbandes bleiben Mitglieder, wenn sie vor Gründung des für ihren Wohnsitz oder Sitz zuständigen Kreisverbandes Mitglieder des Kreisverbandes Augsburg waren und sich nicht dem neu gegründeten Kreisverband anschließen.

(3)     Diese Satzung tritt am 27.3.95 in Kraft